Wenn Patientinnen und Patienten über störende Pigmentflecken klagen, muss zunächst darauf hingewiesen werden, dass es sich hier in der Regel um oberflächliche Ansammlungen brauner Hautpigmente handelt. Diese sind, wie auch zum Beispiel Sommersprossen, als harmlos anzusehen. Eine Entfernung aus medizinischer Sicht ist nicht notwendig.
Dennoch wird aus kosmetischen, ästhetischen Gründen oftmals der Wunsch geäußert, diese entfernen zu lassen.
Die nachhaltige ambulante Entfernung ist ein verhältnismäßig kleiner Eingriff. Mittels eines Lasers werden die betreffenden Bereiche direkt an der Hautoberfläche abgetragen. Nässende Wunden, Blutungen oder Schorfbildung treten dabei in der Regel nicht auf. Je nach Umfang des Bereiches ist mit ein bis zwei Behandlungen zu rechnen. Die behandelten Hautareale erholen sich üblicherweise sehr schnell, so dass nach ca. drei bis vier Tagen nichts mehr von dem Eingriff zu sehen sein sollte.
Vielfach werden die individuellen Gesundheitsleistungen in der öffentlichen Diskussion besonders kritisch betrachtet. Häufig sind sie medizinisch nicht notwendig, sondern eher kosmetischer Natur. Bei anderen IGel - Leistungen ist die medizinische Wirksamkeit nicht hundertprozentig belegt.
Wenn bei Ihnen eine individuelle Gesundheitsleistung in Frage kommt, möchten wir sicherzustellen, dass Sie sich rundum gut beraten und informiert fühlen.
In diesem Zusammenhang werden routinehalber folgende Aspekte angesprochen:
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