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Hyaluronsäure Behandlung bei Knorpelschäden

Grafik: "Hyaluronsäure Behandlung bei Knorpelschäden", CHIRURGIE FLENSBURG NORD

 

Die Hyaluronsäure ist eine körpereigene Substanz, die zum Beispiel in der Haut für Spannkraft und Elastizität sorgt. Auch in den Gelenken ist sie vorhanden, versorgt diese als Bestandteil der Gelenkflüssigkeit mit "Schmiermittel", vergleichbar etwa mit Motoröl ...

 

Liegen Schäden an den Gelenken vor, zum Beispiel durch Arthrose verursacht, kann eine Verabreichung von Hyaluronsäureinjektionen unter Umständen für Erleichterung sorgen. Voraussetzung  dafür ist, dass noch genügend intakter Knorpel vorhanden ist, der auf diese Weise mit Nährstoffen versorgt und in seiner Konsistenz und Funktion gestärkt wird. Als zu erwartende Reaktion auf die Hyalurongabe kann ein verminderter Abrieb und eine Reduktion der Entzündungswerte dem betroffenen Gelenk eine Erholungsmöglichkeit verschaffen. Die Gelenkflüssigkeit gewinnt wieder an Zähigkeit und kann bei Schubspannung besseren Widerstand leisten.

 

Ein Wundermittel ist die Hyaluronsäure trotzdem nicht automatisch. Ihr Einsatz ist sinnvoll bei einem frühen Arthrosestadium. Schmerzmittel können ggf. unterstützt werden, unter Umständen können mit Hyaluroninjektionen Zeiträume überbrückt werden, in denen eine Gelenkoperation noch zu früh angezeigt wäre.

 

Scheinbar ist es schwer einsehbar, warum die Behandlung von Knorpelschäden mit Hyaluronsäure von den Krankenkassen nicht getragen wird. Die Erklärung hierfür ist jedoch relativ einfach:  aktuell gibt es zwar verschiedene Studienansätze, die sich aber derzeit noch in einer frühen Phase befinden und keine qualifizierten Schlussfolgerungen zulassen. Die Fachwelt vertritt daher vorerst unterschiedliche Positionen, solange der positive Nutzen nicht wissenschaftlich nachvollziehbar belegt ist.


IGeL Leistungen bei CHIRURGIE FLENSBURG NORD:


Mit Sicherheit ein gutes Gefühl: IGel-INFO

Vielfach werden die individuellen Gesundheitsleistungen in der öffentlichen Diskussion besonders kritisch betrachtet. Häufig sind sie medizinisch nicht notwendig, sondern eher kosmetischer Natur. Bei anderen IGel - Leistungen ist die medizinische Wirksamkeit nicht hundertprozentig belegt. 

 

Wenn bei Ihnen eine individuelle Gesundheitsleistung in Frage kommt, möchten wir sicherzustellen, dass Sie sich rundum gut beraten und informiert fühlen. 

In diesem Zusammenhang werden routinehalber folgende Aspekte angesprochen:

  • Ist die Maßnahme notwendig oder besteht eher ein kosmetischer Hintergrund?
  • Sofern der Wunsch nach einer bestimmten IGel von Ihnen angeregt wurde - können wir Ihnen zu dem Eingriff raten?
  • Selbstverständlich erfolgt eine Aufklärung über den Nutzen des Eingriffs in Relation zu den üblichen Risiken oder Nebenwirkungen.
  • Die individuellen Gesundheitsleistungen unterliegen meistens nicht akuten Bedingungen. Nehmen Sie sich daher gerne die Zeit, die Sie brauchen, um eine Entscheidung zu treffen.
  • Sind Sie sich unsicher? Dann sprechen Sie uns gerne an. Auf Wunsch können wir Ihnen weitere Informationsquellen vorschlagen oder ggf. hinsichtlich einer ärztlichen Zweitmeinung behilflich sein.
  • Transparenz wird bei CHIRURGIE FLENSBURG NORD groß geschrieben. Im Vorwege informieren wir Sie verbindlich über die in diesem Zusammenhang zu erwartenden Kosten. Die Rechnung, die Sie nach der Behandlung erhalten, wird klar nachvollziehbar sein. Für alle weiteren Fragen hierzu stehen wir Ihnen natürlich jederzeit zur Verfügung.

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Gemeinschaftspraxis Dr. med. M. Schwonbeck & M. Behnke